Marketplace-AGB
Version: marketplace-b2b-terms-v1-2026-08-14
Stand: 14. August 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
- Anbieter des Synclaro Marketplace ist Synclaro IT Dienstleistungen, Inhaber Marco Heer, Bahnhofstraße 15, 92318 Neumarkt i.d.OPf., Deutschland, E-Mail: marcoheer@synclaro.de, Telefon: +49 160 99471052. Nachfolgend „Synclaro“.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Kauf digitaler Produkte über den Synclaro Marketplace. Dazu gehören insbesondere KI-Skills, Software, Vorlagen, Baukästen, Dokumentationen und digitale Kurse.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB dürfen nicht bestellen.
- Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Synclaro ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Produktdarstellung und Vertragsschluss
- Produktseiten beschreiben den Leistungsumfang, die Systemvoraussetzungen, die Lizenzstufe, den Preis und die enthaltene Unterstützungs- und Aktualisierungsdauer. Diese Darstellung ist noch kein bindendes Angebot.
- Der Kunde prüft Warenkorb, geschäftliche E-Mail-Adresse, Lizenzstufe und Rechtstexte. Mit der abschließenden Zahlungsbestätigung auf der Stripe-Seite gibt er ein verbindliches Kaufangebot ab.
- Der Vertrag kommt mit der elektronischen Bestellbestätigung von Synclaro zustande. Eine bloße Zahlungsautorisierung oder technische Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme, sofern die Nachricht nicht ausdrücklich als Bestellbestätigung bezeichnet ist.
- Kann Synclaro ein Angebot nicht annehmen, wird eine bereits eingezogene Zahlung unverzüglich über den ursprünglichen Zahlungsweg erstattet.
- Der Vertragstext und die beim Kauf akzeptierten Fassungen dieser AGB sowie der Lizenzbedingungen werden zur Bestellnummer gespeichert. Der Kunde erhält die wesentlichen Bestelldaten per E-Mail und kann sie in seinem Kundenkonto einsehen.
- Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Bei Auslegungsunterschieden ist die deutsche Fassung maßgeblich.
3. Preise, Steuern und Rechnung
- Alle Marketplace-Preise sind Nettopreise in Euro. Gesetzliche Umsatzsteuer oder andere anwendbare indirekte Steuern werden anhand der Rechnungsdaten im Bezahlvorgang berechnet und zusätzlich ausgewiesen.
- Der Kunde muss vollständige und richtige Unternehmens-, Rechnungs-, Länder- und Umsatzsteuerdaten angeben. Er trägt die Verantwortung für die Berechtigung zur Verwendung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
- Eine angezeigte Steuerberechnung kann sich ändern, solange die Zahlung noch nicht abgeschlossen ist. Maßgeblich sind Bestellbestätigung und Rechnung.
- Rechnungen werden elektronisch an die angegebene geschäftliche E-Mail-Adresse oder im Kundenkonto bereitgestellt.
4. Zahlung
- Die jeweils verfügbaren Zahlungsarten werden im Stripe Checkout angezeigt. Vorgesehen sind insbesondere Kredit- und Debitkarte, PayPal und SEPA-Lastschrift. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.
- Zahlungsdienste werden technisch durch Stripe bereitgestellt. Je nach gewählter Methode können zusätzlich Bedingungen des Zahlungsdienstes gelten.
- Bei Karte und PayPal wird die Zahlung regelmäßig sofort bestätigt. SEPA-Lastschriften und andere verzögert bestätigte Methoden können mehrere Bankarbeitstage benötigen.
- Digitale Inhalte werden erst freigeschaltet, wenn Synclaro eine verbindliche erfolgreiche Zahlungsbestätigung erhalten hat. Eine Checkout-Erfolgsmeldung allein genügt bei verzögerten Zahlungsarten nicht.
- Scheitert eine Zahlung oder wird sie zurückgegeben, darf Synclaro die Bestellung stornieren und bereits erteilte Zugänge bis zur vollständigen Zahlung sperren.
- Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Ansprüchen zulässig.
5. Digitale Bereitstellung
- Nach bestätigter Zahlung stellt Synclaro das Produkt im privaten Kundenkonto bereit und sendet eine Benachrichtigung an die geschäftliche E-Mail-Adresse.
- Die Bereitstellung kann ein persönlich markiertes Archiv, eine Prüfsumme, einen Lizenzbeleg und produktbezogene Dokumentation umfassen.
- Der Kunde ist für kompatible Hard- und Software, eigene Zugänge zu genannten Drittanbietern, deren Nutzungskosten sowie eine sichere lokale Aufbewahrung verantwortlich.
- Externe Dienste, Modellanbieter und Programmierschnittstellen sind nicht Teil des gekauften Produkts, sofern die Produktseite dies nicht ausdrücklich anders angibt. Änderungen oder Ausfälle solcher Dienste liegen außerhalb des Einflussbereichs von Synclaro.
- Der Kunde erstellt nach dem ersten Herunterladen eine eigene Sicherungskopie. Synclaro ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Altversion dauerhaft online vorzuhalten.
6. Nutzungsrechte
- Umfang und Grenzen der Nutzungsrechte ergeben sich aus den beim Kauf einbezogenen Marketplace-Lizenzbedingungen und der gewählten Lizenzstufe.
- Das Nutzungsrecht entsteht erst nach vollständiger Zahlung. Es ist einfach, nicht ausschließlich und grundsätzlich nicht übertragbar.
- Produktdateien, Quelltexte, Prompts, Vorlagen, Dokumentationen und wesentliche Teile davon dürfen insbesondere nicht weiterverkauft, öffentlich zugänglich gemacht, vermietet, unterlizenziert oder in öffentlichen Quellcode-Repositorien veröffentlicht werden.
- Gesetzlich zwingende Nutzungsbefugnisse und gesondert ausgewiesene Open-Source-Lizenzen bleiben unberührt.
7. Aktualisierungen und Unterstützung
- Die Produktseite nennt die enthaltene Dauer für Sicherheits- und Kompatibilitätsaktualisierungen. Die bei Kauf bereitgestellte Version bleibt nach Ende dieses Zeitraums im vereinbarten Lizenzumfang nutzbar.
- Synclaro darf Aktualisierungen bereitstellen, wenn sie Sicherheit, Kompatibilität oder Fehlerbehebung dienen und den vertragsgemäßen Kernnutzen nicht unzumutbar mindern.
- Die enthaltene Unterstützung deckt Installation und reproduzierbare Produktfehler im beschriebenen Einsatzbereich. Individuelle Anpassung, Schulung, Datenmigration, Drittanbieter-Support und Beratung sind nur enthalten, wenn die Produktseite dies ausdrücklich nennt.
- Sicherheitsprobleme können an marcoheer@synclaro.de gemeldet werden. Der Kunde darf Schutzmaßnahmen nicht umgehen oder Schwachstellen missbräuchlich ausnutzen.
8. Pflichten des Kunden
- Der Kunde hält Lizenzbelege, Zugänge und Produktarchive vor unberechtigtem Zugriff geschützt und beschränkt den Zugang auf die erlaubte Zahl interner Nutzer.
- Er prüft Ergebnisse vor produktiver Verwendung fachlich und rechtlich. KI-gestützte Produkte können unvollständige, unzutreffende oder ungeeignete Ergebnisse erzeugen.
- Der Kunde darf mit dem Produkt keine rechtswidrigen Inhalte verarbeiten, Rechte Dritter verletzen oder Sicherheitsmechanismen umgehen.
- Bei einem vermuteten Schlüssel-, Archiv- oder Kontozugriffsverlust informiert der Kunde Synclaro unverzüglich.
9. Mängelrechte
- Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit den nachstehenden B2B-Regelungen.
- Der Kunde untersucht das Produkt nach Bereitstellung, soweit dies im ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist, und meldet erkennbare Mängel unverzüglich mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.
- Synclaro kann nach eigener Wahl nachbessern oder eine mangelfreie Ersatzversion bereitstellen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, gelten die gesetzlichen Rechte.
- Kein Mangel liegt vor, wenn die Beeinträchtigung auf einer nicht beschriebenen Umgebung, einer Änderung durch den Kunden, einer Verletzung der Systemvoraussetzungen oder einer nach Vertragsschluss vorgenommenen Änderung eines Drittanbieters beruht, die Synclaro nicht zu vertreten hat.
- Garantien bestehen nur, wenn Synclaro sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet.
10. Haftung
- Synclaro haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Bei Datenverlust haftet Synclaro nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
- Die vorstehenden Begrenzungen gelten entsprechend für Organe, Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen von Synclaro.
11. Schutz vor unberechtigter Weitergabe
- Synclaro darf Bestellungen, Lizenzstufen, Downloadvorgänge und produktbezogene Kennzeichnungen verarbeiten, um Berechtigungen nachzuweisen, Missbrauch abzuwehren und Rechte durchzusetzen. Verdeckte Produkttelemetrie auf Systemen des Kunden wird nicht eingesetzt, sofern die Produktseite sie nicht transparent beschreibt und eine erforderliche Rechtsgrundlage vorliegt.
- Synclaro darf öffentlich zugängliche Quellen wie offene Quellcode-Repositorien und Verkaufsplattformen auf unberechtigt veröffentlichte Produktbestandteile prüfen. Ein Zugriff auf private Systeme des Kunden erfolgt nicht.
- Bei konkreten Anhaltspunkten für eine erhebliche Lizenzverletzung darf Synclaro eine schriftliche Bestätigung der Nutzerzahl und des Einsatzumfangs verlangen. Eine weitergehende Prüfung bedarf einer gesonderten Vereinbarung oder gesetzlichen Grundlage.
- Gesetzliche Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
12. Sperrung und Vertragsbeendigung
- Synclaro darf Zugänge vorübergehend sperren, wenn dies zum Schutz des Kontos, der Infrastruktur oder vor offensichtlichem Missbrauch erforderlich ist. Der Kunde wird informiert, soweit dadurch der Schutzzweck nicht gefährdet wird.
- Bei einer wesentlichen Vertrags- oder Lizenzverletzung setzt Synclaro grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe. Eine Frist ist entbehrlich, wenn der Kunde Produktdateien vorsätzlich weiterverkauft oder öffentlich verbreitet oder wenn ein anderes Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.
- Nach wirksamer Beendigung endet das betroffene Nutzungsrecht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, bereits entstandene Zahlungsansprüche und Regelungen, die ihrem Zweck nach fortgelten, bleiben unberührt.
13. Vertraulichkeit
Nicht öffentlich bekannte geschäftliche und technische Informationen der jeweils anderen Partei sind vertraulich zu behandeln. Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich bereits bekannt, rechtmäßig von Dritten erlangt, unabhängig entwickelt oder aufgrund zwingenden Rechts offenzulegen sind.
14. Änderungen dieser Bedingungen
Für einen Kauf gilt die beim Vertragsschluss akzeptierte Fassung. Änderungen wirken nicht rückwirkend auf bereits erworbene, unbefristete Lizenzen. Für spätere Käufe oder neue, gesondert bestellte Leistungen kann eine neue Fassung gelten.
15. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Neumarkt i.d.OPf. Synclaro darf auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.
- Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden haben Vorrang.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt das Gesetz.