Marketplace-Lizenzbedingungen
Version: marketplace-license-v2-2026-08-15
Stand: 15. August 2026
Diese Lizenzbedingungen gelten ergänzend zu den Marketplace-AGB. Sie beschreiben, wie gekaufte Produktdateien, Quelltexte, Prompts, Vorlagen, Dokumentationen und Aktualisierungen genutzt werden dürfen.
1. Lizenzgeber und Lizenzgegenstand
- Lizenzgeber ist Synclaro IT Dienstleistungen, Inhaber Marco Heer, Bahnhofstraße 15, 92318 Neumarkt i.d.OPf., Deutschland.
- „Produkt“ bezeichnet das in der Bestellung benannte digitale Produkt einschließlich der von Synclaro bereitgestellten Dokumentation und Aktualisierungen. Gesondert gekennzeichnete Drittbestandteile bleiben Gegenstand ihrer eigenen Lizenz.
- „Kunde“ ist die in der Bestellung bezeichnete juristische oder natürliche Person, die als Unternehmer handelt. Verbundene Unternehmen sind nicht automatisch mitlizenziert.
- „Nutzer“ ist eine natürliche Person, der der Kunde innerhalb seiner Organisation einen Lizenzplatz zuweist.
- „Ergebnis“ ist ein mit Hilfe des Produkts erzeugtes Arbeitsergebnis. Das Produkt selbst, seine Dateien und wesentliche daraus übernommene Bestandteile sind keine Ergebnisse.
2. Entstehung und Dauer
- Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, weltweites und zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht im Umfang der gewählten Lizenzstufe.
- Die Lizenz ist an den Kunden und den konkreten Produktstand gebunden. Sie darf nur nach Maßgabe von Abschnitt 9 übertragen werden.
- Sicherheits- und Kompatibilitätsaktualisierungen sind nur für den auf der Produktseite genannten Zeitraum enthalten. Das Recht an der bereits erhaltenen Version endet dadurch nicht.
3. Lizenzstufen
3.1 Einzelnutzung
- Zulässig ist die Nutzung durch eine benannte Person innerhalb einer juristischen Einheit.
- Die Person darf das Produkt für interne und eigene geschäftliche Zwecke einsetzen und fertige Ergebnisse im eigenen Geschäft verwenden oder veröffentlichen.
- Die Nutzung zur Erbringung von Leistungen für Kunden Dritter ist nicht umfasst, soweit dabei das Produkt regelmäßig als Produktionsmittel eingesetzt oder ein produktnahes Ergebnis überlassen wird.
3.2 Team
- Zulässig ist die Nutzung durch bis zu zehn benannte Personen innerhalb einer juristischen Einheit.
- Die Nutzer dürfen gemeinsam interne und eigene geschäftliche Ergebnisse erstellen, verwenden und veröffentlichen.
- Nicht genutzt werden darf die Team-Lizenz als zentrale Dienstleistung für verbundene Unternehmen, externe Auftragnehmer oder Kunden Dritter.
3.3 Agentur
- Zulässig ist die Nutzung durch bis zu 25 benannte Personen innerhalb einer juristischen Einheit.
- Die Nutzer dürfen das Produkt zur Erbringung eigener Leistungen für Kunden einsetzen und fertige, vom Produkt unabhängige Ergebnisse an diese Kunden überlassen.
- Nicht überlassen werden dürfen das Produkt, seine Quell- oder Arbeitsdateien, Installationspakete, Prompts, Vorlagen, Bedienlogik oder Ergebnisse, die einem Empfänger praktisch eine eigenständige Nutzung oder Rekonstruktion des Produkts ermöglichen.
- Für mehr Nutzer, mehrere juristische Einheiten, eine Einbettung in ein Kundenprodukt oder eine Plattform- beziehungsweise Software-as-a-Service-Nutzung ist eine gesonderte schriftliche Lizenz erforderlich.
4. Erlaubte Nutzung
Im Umfang der gewählten Lizenzstufe darf der Kunde:
- eine angemessene Zahl von Installations- und Sicherungskopien für die lizenzierten Nutzer erstellen;
- das Produkt in privaten, zugriffsbeschränkten Repositorien des Kunden speichern;
- Konfigurationen und Quelltexte für den eigenen zulässigen Einsatz ändern;
- fertige Ergebnisse kommerziell im eigenen Geschäft nutzen;
- interne Dokumentation zu Installation, Konfiguration und Betrieb erstellen.
Änderungen erfolgen auf Verantwortung des Kunden. Synclaro muss geänderte Fassungen nur unterstützen, soweit ein Fehler auch in der unveränderten Fassung reproduzierbar ist.
5. Nachbau in fremden KI-Umgebungen
- „Nachbau-Leitfaden“ ist eine von Synclaro mit dem Produkt bereitgestellte Anleitung, mit der die Produktfunktion in einer anderen KI-Umgebung eingerichtet werden kann, insbesondere in einer Assistenten-, Agenten- oder Modellplattform eines Drittanbieters.
- Eine Fassung, die nach dem Nachbau-Leitfaden oder unter Verwendung wesentlicher Produktbestandteile wie Prompts, Rollenbeschreibungen, Abläufen, Konfigurationen oder Dokumentation in einer solchen Umgebung eingerichtet wird, ist eine „Nachbau-Fassung“. Eine Nachbau-Fassung gilt als Fassung des Produkts im Sinne dieser Lizenzbedingungen, auch wenn dabei kein Quelltext übernommen wird.
- Der Kunde darf Nachbau-Fassungen im Umfang der gewählten Lizenzstufe für den nach der erworbenen Lizenzstufe zulässigen Einsatz einrichten und betreiben. Es gelten dieselben benannten Nutzer und dieselben Stufengrenzen wie für das Produkt selbst. Eine Nachbau-Fassung eröffnet keine zusätzlichen Lizenzplätze.
3a. Der Kunde darf für den Nachbau eine KI-Anwendung seiner Wahl einsetzen und dieser die gelieferten Dateien zu diesem Zweck zugänglich machen. Er darf das Produkt zu diesem Zweck verändern, in eine andere Programmiersprache übertragen und in eigene Werkzeuge einbauen.
3b. Das Recht aus Ziffer 3 und 3a besteht unbefristet fort, auch wenn Synclaro das Produkt nicht mehr anbietet, nicht mehr pflegt oder den Geschäftsbetrieb einstellt. Der Kunde ist an keine fortdauernde Leistung von Synclaro gebunden, um das von ihm Erworbene weiter nutzen zu können. - In gemeinsam genutzten KI-Umgebungen muss der Kunde den Zugriff auf Nachbau-Fassungen technisch oder organisatorisch auf die benannten Nutzer beschränken. Eine Freischaltung für weitere Personen ist nur zulässig, wenn die Lizenzstufe alle zugriffsberechtigten Personen abdeckt.
- Der Nachbau-Leitfaden und Nachbau-Fassungen dürfen nicht an Dritte weitergegeben, veröffentlicht oder außerhalb der lizenzierten juristischen Einheit bereitgestellt werden. Die Verbote in Abschnitt 6 gelten für den Nachbau-Leitfaden und Nachbau-Fassungen entsprechend.
- Mit Beendigung der Lizenz nach Abschnitt 11 erlischt auch das Recht zum Betrieb von Nachbau-Fassungen. Der Kunde deaktiviert und löscht sie in der jeweiligen Umgebung, soweit sie dort nutzbar gespeichert sind, und bestätigt dies auf Verlangen in Textform.
- Die Bedingungen des jeweiligen Umgebungs- oder Modellanbieters bleiben Sache des Kunden. Abschnitt 8 gilt entsprechend.
6. Verbotene Nutzung
Ohne gesonderte schriftliche Erlaubnis darf der Kunde insbesondere nicht:
- das Produkt ganz oder teilweise verkaufen, vermieten, verleihen, unterlizenzieren, verschenken, tauschen oder sonst Dritten zugänglich machen;
- Produktdateien oder wesentliche Bestandteile in öffentlichen Repositorien, offenen Wissenssammlungen, Prompt-Bibliotheken, Marktplätzen, Kursen oder Downloadbereichen veröffentlichen;
- Lizenz-, Herkunfts-, Käufer- oder Integritätskennzeichnungen entfernen, verfälschen oder umgehen;
- Zugangsdaten oder Archive außerhalb der lizenzierten juristischen Einheit teilen;
- das Produkt oder wesentliche Teile als Grundlage für ein konkurrierendes Skill-, Vorlagen-, Kurs-, Software- oder Marktplatzprodukt verwerten;
- Dritten eine gehostete Oberfläche, Programmierschnittstelle, Bot-Funktion oder sonstige Dienstleistung bereitstellen, die im Wesentlichen die Produktfunktion ersetzt;
- Schutzmaßnahmen umgehen oder eine Nutzerzahl vortäuschen;
- das Produkt rechtswidrig oder unter Verletzung von Rechten Dritter einsetzen.
Zwingende gesetzliche Befugnisse, insbesondere zur Interoperabilität, bleiben unberührt.
7. Rechte an Ergebnissen
- Synclaro beansprucht keine Rechte an eigenständigen Inhalten, Daten oder Ergebnissen des Kunden, die nicht aus geschützten Produktbestandteilen bestehen.
- Ob ein KI-erzeugtes Ergebnis urheberrechtlich geschützt ist und welche Nutzungsrechte ein Modellanbieter einräumt, richtet sich nach dem anwendbaren Recht und den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Synclaro gibt hierfür keine zusätzliche Rechtegarantie.
- Der Kunde prüft Ergebnisse vor Veröffentlichung auf Richtigkeit, Rechte Dritter, Vertraulichkeit und regulatorische Anforderungen.
- Erkennbar enthaltene Produktbestandteile bleiben unabhängig von ihrer Einbettung diesen Lizenzbedingungen unterworfen.
8. Drittbestandteile und Anbieterdienste
- Open-Source-Software, Schriften, Medien oder andere Drittbestandteile sind in den Drittanbieterhinweisen und der Software-Stückliste des jeweiligen Produkts ausgewiesen. Deren Lizenzbedingungen haben für diese Bestandteile Vorrang.
- Eigene Konten, Schlüssel, Verträge und Gebühren für Modellanbieter, Programmierschnittstellen oder sonstige Dienste sind nicht Teil der Lizenz.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sein Einsatz den jeweils aktuellen Bedingungen dieser Anbieter entspricht. Eine Synclaro-Lizenz erweitert keine Rechte eines Drittanbieters.
9. Übertragung und organisatorische Änderungen
- Die Lizenz darf nicht frei übertragen werden.
- Bei Gesamtrechtsnachfolge, Verschmelzung oder Übertragung des gesamten betroffenen Geschäftsbetriebs kann die Lizenz mit vorheriger Mitteilung auf den Rechtsnachfolger übergehen, wenn dieser die Bedingungen übernimmt und der bisherige Kunde sämtliche nutzbaren Kopien löscht.
- Ein Wechsel einzelner benannter Nutzer ist bei Ausscheiden oder dauerhaftem Aufgabenwechsel zulässig. Eine rotierende Mehrfachnutzung eines Lizenzplatzes ist unzulässig.
10. Nachweis, Kennzeichnung und Missbrauchsschutz
- Synclaro führt einen Lizenzbeleg mit Kunde, Produkt, Version, Lizenzstufe, zulässiger Nutzerzahl und Bestellnummer.
- Ausgelieferte Archive dürfen eine kundenspezifische, signierte Kennzeichnung enthalten. Sie dient dem Berechtigungsnachweis und verändert die Produktfunktion nicht.
- Synclaro darf eigene Produktbestandteile in öffentlich zugänglichen Quellen und Verkaufsangeboten suchen. Eine versteckte Übermittlung von Nutzungsdaten aus dem Produkt und ein Zugriff auf private Systeme des Kunden finden nicht statt, sofern dies nicht produktspezifisch transparent vereinbart wurde.
- Bei konkreten Anhaltspunkten für eine wesentliche Lizenzverletzung wirkt der Kunde in angemessenem Umfang an der Aufklärung mit und bestätigt insbesondere die Zahl der Nutzer und eingesetzten juristischen Einheiten.
11. Beendigung bei Lizenzverletzung
- Bei einer behebbaren wesentlichen Verletzung kann Synclaro die betroffene Lizenz kündigen, wenn der Kunde die Verletzung nicht innerhalb einer angemessenen Frist beendet.
- Bei vorsätzlichem Weiterverkauf, öffentlicher Verbreitung, Entfernung einer Käuferkennzeichnung zur Verschleierung oder wiederholter erheblicher Verletzung darf Synclaro außerordentlich ohne Abhilfefrist kündigen.
- Nach Beendigung muss der Kunde alle betroffenen Produktkopien einschließlich Sicherungskopien löschen und die Löschung auf Verlangen in Textform bestätigen. Bereits rechtmäßig erzeugte, eigenständige Ergebnisse dürfen weiter genutzt werden, solange sie keine nutzbaren Produktbestandteile enthalten.
- Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
12. Rangfolge
Individuelle schriftliche Lizenzabreden gehen diesen Bedingungen vor. Danach gelten produktspezifische Lizenzhinweise, diese Marketplace-Lizenzbedingungen, die Marketplace-AGB und schließlich die Produktbeschreibung. Drittanbieterbedingungen gelten ausschließlich für die jeweils bezeichneten Drittbestandteile oder Dienste.