Recht · Einzelcoaching
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Einzelcoaching
Stand: August 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Einzelcoaching
Synclaro
A.ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.Allgemein und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Einzelcoaching („AGB“) gelten für sämtliche Leistungen von Synclaro IT Dienstleistungen Marco Heer (Bahnhofstraße 15, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz) („Synclaro“) im Rahmen des Einzelcoachings gegenüber seinen jeweiligen Geschäftspartnern („Kunde“).
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.
Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, dem Kunden in Textform zugänglich gemachten Fassung auch als Rahmenvereinbarung für gleichartige künftige Verträge zwischen Synclaro und dem Kunden, ohne dass Synclaro in jedem Einzelfall wieder auf ihre Geltung hinweisen muss. Die AGB werden dem Kunden spätestens mit dem Angebot in Textform zur Verfügung gestellt.
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Synclaro ihrer Geltung ausdrücklich in Schrift- oder Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Synclaro in Kenntnis der AGB des Kunden vorbehaltlos leistet.
Änderungen oder Ergänzungen der diese AGB einbeziehenden Vereinbarung bedürfen der Textform. Individualvereinbarungen i.S.d. § 305 b BGB bleiben hiervon unberührt.
2.Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots von Synclaro durch den Kunden zustande.
Die Annahme kann schriftlich, in Textform (z.B. per E-Mail) oder durch Unterzeichnung eines Angebotsformulars erfolgen.
Änderungen oder Ergänzungen zum Angebot bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch Synclaro in Textform.
3.Allgemeine Bestimmungen zu Leistungen von Synclaro
Art, Inhalt, Umfang, zeitlicher Rahmen, Stundenkontingente, Vergütung, Leistungsort sowie besondere Voraussetzungen der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung der Parteien.
Synclaro schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen, rechtlichen, organisatorischen oder sonstigen Erfolg. Insbesondere übernimmt Synclaro keine Garantie und keine Zusage für bestimmte Umsätze, Kosteneinsparungen, Produktivitätssteigerungen, Automatisierungsergebnisse, KI-Ausgaben, Compliance-Ergebnisse, Genehmigungen, Implementierungserfolge oder sonstige Projekt- oder Geschäftserfolge.
Synclaro ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder fachkundige Dritte einzusetzen, soweit hierdurch berechtigte Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
4.Allgemeine Bestimmungen zu Mitwirkungsleistungen des Kunden
Der Kunde unterstützt Synclaro bei der Leistungserbringung in angemessenem Umfang. Er stellt insbesondere rechtzeitig alle Informationen, Daten, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner, Teilnehmer und sonstigen Voraussetzungen bereit, die für die vereinbarte Leistung erforderlich sind.
Der Kunde ist für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit aller von ihm bereitgestellten Informationen, Daten, Inhalte, Dokumente, Anweisungen und sonstigen Materialien allein verantwortlich.
Soweit Verzögerungen oder Mehraufwand durch eine nicht rechtzeitige, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, ist Synclaro berechtigt, hieraus resultierenden zusätzlichen Aufwand nach den vereinbarten Vergütungssätzen abzurechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
5.Vergütung, Abrechnung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder einer gesonderten Einzelvereinbarung. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Abrechnung kann nach Stunden, Tagessätzen, Pauschalen, Leistungspaketen oder sonstigen ausdrücklich vereinbarten Vergütungsmodellen erfolgen.
Soweit eine Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung in Einheiten von 60 Minuten. Jede angefangene Zeiteinheit wird als volle Zeiteinheit aufgerundet.
Reisezeiten, Reisekosten, Übernachtungskosten und sonstige Auslagen werden nur vergütet, sofern dies im Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden notwendige und nachgewiesene Auslagen zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer erstattet.
Rechnungen von Synclaro sind mit Zugang der Rechnung fällig und innerhalb von vierzehn Kalendertagen ohne Abzug zu zahlen.
Der Kunde kommt mit Ablauf der Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung in Verzug. Synclaro ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Synclaro behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf kaufmännische Fälligkeitszinsen (§ 353 HGB) unberührt.
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
6.Haftung
Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Synclaro bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
Auf Schadensersatz haftet Synclaro – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Synclaro vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und
- für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Synclaro jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die sich aus der vorstehenden Ziffer 6.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Synclaro nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit Synclaro einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.Vertraulichkeit
Alle vertraulichen Informationen (wie nachstehend definiert), die zwischen den Parteien offengelegt werden, sind vertraulich zu behandeln, vor Diebstahl und unbefugtem Zugriff zu schützen und dürfen zu keinem anderen Zweck als zur Erfüllung dieser Vereinbarung oder anderer damit zusammenhängender Dokumente oder Vertragsverhandlungen zwischen den Parteien verwendet oder verwertet werden; sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, mit Ausnahme der eigenen Mitarbeiter der Parteien, die diese vertraulichen Informationen zur Durchführung des Projekts benötigen und die ebenfalls vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Als vertraulich im vorgenannten Sinne gelten alle finanziellen, technischen, wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen oder sonstigen Informationen in jeglicher Form oder auf jeglichem Träger (einschließlich Entwürfe, Fotos, technische Zeichnungen, (Produkt-)Beschreibungen, Handbücher, Software, Programme, Anleitungen, technisches, wissenschaftliches und wirtschaftliches Know-how, Betriebsabläufe, Methoden, Bewertungsergebnisse, geschäftliche oder technische Pläne und Angebote sowie sonstige Daten) in jeglicher Form (mündlich, schriftlich, in elektronischer oder sonstiger Form), die zwischen den Parteien offengelegt werden oder den Parteien auf andere Weise zur Kenntnis gelangen und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit aufgrund anderer Umstände offensichtlich ist („vertrauliche Informationen“).
Nicht als vertrauliche Informationen gelten solche Informationen, bei denen die jeweilige Partei nachweisen kann:
- dass die vertraulichen Informationen bereits vor Unterzeichnung des Vertrags bekannt waren;
- dass die vertraulichen Informationen zum Zeitpunkt der Offenlegung der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind oder ohne rechtswidriges Handeln der jeweiligen Partei allgemein bekannt werden;
- dass die vertraulichen Informationen durch eine Offenlegung durch andere Quellen als die Parteien bekannt geworden sind, die weder direkt noch indirekt einer Geheimhaltungspflicht in Bezug auf diese Informationen unterliegen und das gesetzliche Recht zur Offenlegung dieser Informationen besitzen;
- dass die vertraulichen Informationen unabhängig und ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht erlangt wurden.
Darüber hinaus sind die Parteien berechtigt, vertrauliche Informationen offenzulegen, wenn sie gesetzlich oder aufgrund einer behördlichen Anordnung dazu verpflichtet sind, vorausgesetzt, sie haben die jeweils andere Partei vorab schriftlich über die beabsichtigte Offenlegung informiert und die gesetzlich erforderlichen angemessenen Vorkehrungen getroffen, um den Umfang der Offenlegung so gering wie möglich zu halten.
Dieser Abschnitt 10 gilt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung weiter, sofern keine Ausnahme gemäß Abschnitt 10.3 vorliegt.
8.Unterlagen und Nutzungsrechte
Soweit Synclaro dem Kunden im Rahmen der Leistungserbringung Unterlagen, Präsentationen, Arbeitshilfen, Konzepte, Vorlagen, Dokumentationen, Prompts oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, verbleiben sämtliche Rechte daran bei Synclaro, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Synclaro räumt dem Kunden an den bereitgestellten Unterlagen ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, diese für eigene interne geschäftliche Zwecke im Zusammenhang mit dem vereinbarten Coaching zu nutzen. Das Nutzungsrecht entsteht erst mit vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung.
Ohne vorherige Zustimmung von Synclaro in Textform darf der Kunde die Unterlagen insbesondere nicht
- vervielfältigen, veröffentlichen oder öffentlich zugänglich machen;
- an Dritte weitergeben oder für Dritte verwenden;
- bearbeiten, umgestalten oder in eigene Schulungs-, Beratungs- oder sonstige Leistungsangebote integrieren;
- zur Entwicklung, Vermarktung oder Durchführung eigener oder fremder Coaching-, Beratungs- oder Schulungsleistungen einsetzen.
Die vorstehenden Nutzungsbeschränkungen gelten nicht für Inhalte, Daten, Unterlagen oder Arbeitsergebnisse, die der Kunde Synclaro zur Verfügung gestellt hat oder die ausdrücklich als Kundenergebnis zur freien Nutzung durch den Kunden vereinbart wurden.
9.Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere gemäß der Datenschutz-Grundverordnung. Die Datenschutzerklärung von Synclaro ist unter https://synclaro.de/datenschutz/ zu finden.
Insofern durch Synclaro personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden sollen, treffen die Parteien eine schriftliche Vereinbarung („Auftragsverarbeitungsvereinbarung“). Die Vereinbarung entspricht zumindest den gesetzlichen Mindestanforderungen nach Art. 28 DS-GVO und berücksichtigt das im Übrigen geltende Recht und die aufsichtsbehördliche Praxis.
10.Rechtswahl und Gerichtsstand
Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der diese AGB einbeziehenden Vereinbarung ist der Sitz von Synclaro, sofern der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist; entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Synclaro ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz/Wohnsitz zu verklagen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten bleiben unberührt.
Die diese AGB einbeziehende Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
B.BESTIMMUNGEN ZUM EINZELCOACHING
1.Leistung von Synclaro beim Einzel-Coaching
Gegenstand des Vertrags sind individuelle Beratungs- und Coachingleistungen von Synclaro insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI-Systemen, Datenbanken, Hosting-, API-, Transkriptions-, Sprachverarbeitungs-, Vektordatenbank-, Zugriffs- und Speicherlösungen sowie deren Zusammenspiel.
2.Durchführung des Einzelcoachings, Termine
Die Leistungen werden grundsätzlich in Online-Live-Terminen erbracht. Eine Aufzeichnung der Termine durch Synclaro erfolgt nicht. Etwaige Aufzeichnungen durch den Kunden erfolgen ausschließlich in dessen eigener Verantwortung und sind nicht Bestandteil der von Synclaro geschuldeten Leistung.
Termine werden zwischen den Parteien individuell vereinbart.
Der Kunde ist berechtigt, für die Teilnahme am Einzelcoaching bis zu drei Teilnehmer zu benennen. Die benannten Teilnehmer können vom Kunden jederzeit vor dem jeweiligen Coaching-Termin durch andere Teilnehmer ersetzt werden. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm benannten Teilnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt erreichbar und zur Mitwirkung bereit sind.
Der Kunde kann vereinbarte Termine in Textform verschieben oder absagen. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Erklärung bei Synclaro maßgeblich.
Bei einer Absage oder Verschiebung durch den Kunden gelten folgende Regelungen:
- Bis einschließlich 7 Kalendertage vor dem Termin: Keine Vergütung;
- 6 Kalendertage bis 48 Stunden vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung;
- weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Vergütung.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Synclaro infolge der Absage oder Verschiebung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Sagt der Synclaro einen Termin aus Gründen ab, die Synclaro zu vertreten hat, wird Synclaro dem Kunden nach dessen Wahl einen angemessenen Ersatztermin anbieten oder eine für den betroffenen Termin bereits gezahlte Vergütung erstatten. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 6 der Allgemeinen Bestimmungen dieser AGB.
3.Pflichten des Kunden beim Einzelcoaching
Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über Art, Umfang und Erforderlichkeit der Offenlegung von Informationen, Unterlagen, Daten oder sonstigen Inhalten und beschränkt diese auf das für die Durchführung der Leistungen erforderliche Maß.
Synclaro erhält im Rahmen des Einzelcoaching grundsätzlich keinen Zugriff auf KI-Systeme, andere IT-Systeme, Netzwerke, Anwendungen, Benutzerkonten, Cloud-Dienste oder sonstige technische Systeme des Kunden. Die Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der Informationen, Unterlagen und sonstigen Inhalte, die der Kunde Synclaro freiwillig zur Verfügung stellt.
Der Kunde sichert zu, zur Offenlegung und Überlassung der bereitgestellten Inhalte berechtigt zu sein. Er gewährleistet insbesondere, dass deren Übermittlung an Synclaro sowie deren vertragsgemäße Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, urheberrechtlich geschützte Inhalte sowie sonstige vertrauliche Informationen. Es gelten die Bestimmungen zum Datenschutz nach Ziffer 9 der Allgemeinen Bestimmungen dieser AGB.
Synclaro ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des Kunden zur Offenlegung oder Überlassung der bereitgestellten Inhalte zu prüfen, es sei denn, Synclaro ist deren Rechtswidrigkeit positiv bekannt oder diese ist für Synclaro offensichtlich.
Soweit Dritte Ansprüche gegen Synclaro geltend machen oder Behörden Maßnahmen gegen Synclaro ergreifen und dies auf einer vom Kunden zu vertretenden unberechtigten oder rechtswidrigen Bereitstellung oder Verwendung von Inhalten beruht, stellt der Kunde Synclaro von den hieraus resultierenden Bußgeldern, Ansprüchen, Kosten und angemessenen Rechtsverteidigungskosten frei. Dies gilt nicht, soweit Synclaro den Verstoß vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
4.Stundenkontingente und Leistungsabruf
Soweit zwischen den Parteien ein Stundenkontingent vereinbart ist, kann der Kunde die darin enthaltenen Leistungen innerhalb des individuell vereinbarten Leistungszeitraums nach vorheriger Terminabstimmung abrufen.
Die Leistungserbringung erfolgt nach Verfügbarkeit von Synclaro und unter Berücksichtigung eines angemessenen organisatorischen Vorlaufs. Ein bestimmter Leistungs- oder Reaktionstermin ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
Synclaro dokumentiert den Zeitaufwand in geeigneter Form. Maßgeblich für den Verbrauch des Stundenkontingents ist der tatsächlich für die vereinbarte Leistungserbringung erforderliche Zeitaufwand, einschließlich für die ordnungsgemäße Durchführung erforderlicher Vor- und Nachbereitung, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Nicht innerhalb des vereinbarten Leistungszeitraums abgerufene Stunden verfallen mit Ablauf des Leistungszeitraums, sofern Synclaro dem Kunden die Inanspruchnahme der betreffenden Stunden innerhalb des Leistungszeitraums ermöglicht hat und die Nichtinanspruchnahme nicht von Synclaro zu vertreten ist. Eine Verlängerung des Leistungszeitraums bedarf einer Vereinbarung in Textform zwischen den Parteien.
Nach vollständiger Ausschöpfung eines vereinbarten Stundenkontingents besteht keine weitere Leistungspflicht von Synclaro. Zusätzliche Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
5.Leistungsstörungen und Absage durch Synclaro
Synclaro behält sich das Recht vor, vereinbarte Termine aus wichtigen Gründen (z.B. krankheitsbedingter Ausfall, sofern kein gleichwertiger Ersatz möglich ist) oder aus Gründen höherer Gewalt (ein äußeres unabwendbares Ereignis wie bspw. Krieg, Naturkatastrophen oder Pandemie) bis einschließlich des jeweilig vereinbarten Termins abzusagen oder zu verschieben. Im Falle einer Absage durch Synclaro wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert.
Sagt Synclaro einen Termin ab oder verschiebt diesen, wird die für diesen Termin vereinbarte Dauer nicht auf das Stundenkontingent des Kunden angerechnet. Synclaro wird dem Kunden innerhalb angemessener Zeit einen Ersatztermin anbieten.
Kann Synclaro die Leistung endgültig nicht erbringen, ist Synclaro berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Synclaro wird auf die nicht erbrachte Leistung entfallende Vorauszahlungen unverzüglich erstatten.
Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Absage oder Verschiebung bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 6 der Allgemeinen Bestimmungen dieser AGB.
Soweit die Durchführung der Leistung aufgrund einer nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erbrachten Mitwirkung des Kunden nicht möglich ist oder sich verzögert, bleibt der Vergütungsanspruch von Synclaro unberührt, soweit Synclaro die Leistungsstörung nicht zu vertreten hat. Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche von Synclaro bleiben unberührt.
6.Kündigung
Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Gesetzliche Kündigungsrechte, soweit sie nicht wirksam abbedungen werden können, bleiben unberührt.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
Jede Kündigung des Vertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Soweit der Kunde Vergütung für noch nicht erbrachte und nicht nach diesen AGB anrechenbare Stunden im Voraus entrichtet hat, erstattet Synclaro den danach verbleibenden Betrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Abschluss der Abrechnung.
