Förderung der Digitalisierung in Bayern · Stand November 2026
Digitalbonus Bayern 2026: was gefördert wird und wie der Antrag läuft.
Der Digitalbonus Bayern ist ein Förderprogramm des Freistaats für die Digitalisierung kleiner Gewerbebetriebe. Er bezuschusst Vorhaben zur Digitalisierung und zur IT-Sicherheit, ausdrücklich auch mit Künstlicher Intelligenz. Die Förderrichtlinie läuft bis zum 31. Dezember 2027.
Hier findest du die Regeln aus Richtlinie und amtlichen Hinweisen in einfachen Worten: wer beantragen kann, was gefördert wird, wie viel und in welcher Reihenfolge. Dazu, wie du ein KI-Vorhaben so vorbereitest, dass es sich prüfen lässt.
Synclaro setzt KI-Vorhaben mit Betrieben in ganz Bayern um. Wir sind keine Förderberatung und stellen keine Anträge. Ob gefördert wird, entscheidet allein die zuständige Bezirksregierung.
Kostenlos und unverbindlich. Wir rufen dich kurz an und stimmen dein 30-minütiges Strategiegespräch mit Marco Heer ab.

Das Wichtigste in Kürze
Der Digitalbonus Bayern auf einen Blick.
Für kleine Gewerbebetriebe
Antragsberechtigt sind gewerbesteuerpflichtige Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden in Vollzeitäquivalenten und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Der Betrieb braucht eine Betriebsstätte in Bayern, in der die Lösung auch eingesetzt wird.
Für Digitalisierung und IT-Sicherheit
Gefördert werden neue oder verbesserte digitale Produkte, Dienstleistungen und Prozesse, ausdrücklich auch mit Künstlicher Intelligenz und Robotik. Der zweite Förderbereich ist die IT-Sicherheit im Betrieb.
Bis zu 50 Prozent Zuschuss
Im Digitalbonus Standard sind es höchstens 7.500 Euro, im Digitalbonus Plus höchstens 30.000 Euro für Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 4.000 Euro betragen.
Höchstens zwei Anträge
Zwischen 1. Juli 2024 und 31. Dezember 2027 kann jeder Betrieb je Förderbereich einen Antrag stellen. Abgelehnte oder zurückgezogene Anträge zählen dabei laut Musterantrag nicht mit. Den Digitalbonus Plus gibt es in dieser Zeit nur einmal. Anträge nach der alten Richtlinie bis Juni 2024 werden nicht angerechnet.
Erst der Antrag, dann der Auftrag
Bestellen oder beauftragen darfst du erst, wenn die Eingangsbestätigung deines Antrags per E-Mail da ist. Schon ein mündlicher Auftrag kann als Beginn des Vorhabens gelten und schließt die Förderung dann aus.
Die Bezirksregierung entscheidet
Du stellst den Antrag online bei der Regierung des Bezirks, in dem die Maßnahme stattfindet, mit dem ELSTER-Unternehmenskonto deines Betriebs. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Ist das Programm überzeichnet, kann ein Antrag auch deshalb scheitern.
Grundlage: Förderrichtlinie des Wirtschaftsministeriums in der Fassung ab 1. November 2025, Vollzugshinweise und die Seiten auf digitalbonus.bayern, geprüft am 3. November 2026. Verbindlich sind allein die amtlichen Unterlagen.
Was gefördert wird und was nicht
Gefördert werden Leistungen externer Anbieter.
Der Zuschuss bezieht sich auf das, was ein Dienstleister für dich entwickelt, einrichtet und anpasst, samt der dafür nötigen Software. Deine eigene Arbeitszeit zählt nicht.
Kann förderfähig sein
- Entwicklung, Einrichtung, individuelle Anpassung und Programmierung durch einen externen Anbieter
- Software, die das Vorhaben braucht, etwa für Dokumentenmanagement, ERP, Warenwirtschaft oder als Handwerkersoftware
- Lizenzen und Servicegebühren für höchstens 18 Monate
- Beratung und Schulung zur eingeführten Lösung, zusammen höchstens die Hälfte der förderfähigen Ausgaben
- Roboter-Hardware bei Robotik; Firewall, Datensicherung und Netzwerkschutz bei IT-Sicherheit
Nicht förderfähig
- Vorhaben, für die vor der Eingangsbestätigung schon bestellt oder beauftragt wurde
- Beratung oder Schulung ohne Einführung einer Lösung
- Standard-Hardware wie PCs, Laptops, Tablets, Server und Drucker, Standard-Software wie Büroprogramme und Betriebssysteme
- Standard-Webseiten und Standard-Webshops, Suchmaschinenoptimierung, Newsletter, CRM für Marketing sowie Text-, Bild- und Videoerstellung
- Eigenes Personal und eigene Entwicklung, Reisekosten des Dienstleisters, Leasing und Mietkauf
- Ersatzbeschaffungen ohne Verbesserung, Geräte, Maschinen und Anlagen wie Scanner oder Vermessungsgeräte sowie Maßnahmen, zu denen du gesetzlich verpflichtet bist
- Leistungen von Firmen, in denen Gesellschafter, Geschäftsführung, IT-Mitarbeitende oder leitende Mitarbeitende deines Betriebs tätig sind, sowie IT-Sicherheits- und Datenschutzbeauftragte
Für KI-Vorhaben heißt das: Eine Schulung allein wird nicht gefördert. Förderfähig sein kann die Einführung einer konkreten Lösung durch einen externen Anbieter, zu der eine Schulung gehören darf.
Standard oder Plus
KI im Antrag macht ein Vorhaben noch nicht zum Digitalbonus Plus.
Ob ein Vorhaben einen besonderen Innovationsgehalt hat, beurteilt die Bezirksregierung in einer Gesamtschau, auch im Vergleich mit anderen Anträgen aus Bayern. In Grenzfällen holt sie die Empfehlung eines Expertengremiums ein. Der Schwerpunkt soll inhaltlich und bei den Kosten vor allem auf KI, Robotik oder Simulation liegen, und das Vorhaben muss eine innovative Besonderheit haben.
Für einen Plus-Antrag mit KI fragt der Musterantrag unter anderem nach dem verwendeten KI-Modell und wie stark es an deine Bedürfnisse angepasst wird, nach der Art der verarbeiteten Daten und danach, wie du die Qualität der Ergebnisse künftig sicherst. Wer Plus plant, soll sich laut Förderstelle vorher an die zuständige Bezirksregierung wenden.
Liegen die förderfähigen Ausgaben nicht über 15.000 Euro, kannst du laut Förderstelle auch ein innovatives Vorhaben im Standard beantragen. Der mögliche Zuschuss ist dann gleich hoch, und die Förderstelle geht von einer schnelleren Bearbeitung aus.
Typisch für den Standard
- ERP-, Dokumentenmanagement- oder Warenwirtschaftssysteme einführen
- Durchgängige Branchenlösungen wie Handwerkersoftware
- Kunden-, Bewerber- oder Lernportale ohne technische Besonderheit
- Eine Individualprogrammierung, die einer marktüblichen Software entspricht
Kann für Plus sprechen
- Künstliche Intelligenz oder intelligente Datenanalyse, die betriebliche Ergebnisse verbessert
- Intelligente Robotik als Teil einer digitalen Prozesskette
- Moderne Simulation und digitale Zwillinge
- Eine nachvollziehbare Abgrenzung zu bestehenden Lösungen in deinem Betrieb oder deiner Branche
Ablauf
Vom Antrag bis zur Auszahlung in sechs Schritten.
Voraussetzungen prüfen
Passen Betrieb und Vorhaben, und liegen die förderfähigen Ausgaben bei mindestens 4.000 Euro? Ist dein Betrieb zum Vorsteuerabzug berechtigt, zählen die Beträge ohne Umsatzsteuer. Ob du netto oder brutto angibst, klärst du mit deiner Steuerberatung. Prüfe auch, ob du seit Juli 2024 schon einen Antrag im selben Förderbereich gestellt hast, der nicht abgelehnt oder zurückgezogen wurde, und welche De-minimis-Beihilfen dein Unternehmen samt verbundener Unternehmen in den letzten drei Jahren erhalten hat.
Angebote einholen, nicht annehmen
Hol Angebote externer Anbieter ein, mit getrennten Positionen für Software, Einrichtung, Entwicklung und Schulung. Lizenzen lässt du auf höchstens 18 Monate aufschlüsseln. Ein Angebot anzufragen ist noch kein Beginn, es anzunehmen schon.
Online beantragen
Der Antrag läuft über das Formular der Bezirksregierung, in deren Bezirk die Maßnahme stattfindet, angemeldet mit dem ELSTER-Unternehmenskonto deines Betriebs. Jeden Monat gibt es ein festes Kontingent. Es öffnet am ersten Werktag um 10 Uhr, ein Samstag zählt nicht als Werktag. Du kannst den Antrag vorher auf deinem Computer zwischenspeichern. Ist das Kontingent ausgeschöpft, lässt er sich erst im Folgemonat wieder hochladen oder bearbeiten.
Eingangsbestätigung abwarten
Nach dem Absenden kommt automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Ab dann darfst du beauftragen und beginnen, auf eigenes Risiko. Eine Förderzusage ist das noch nicht. Die kommt erst mit dem Zuwendungsbescheid.
Umsetzen, bezahlen, Änderungen melden
Den Bewilligungszeitraum legt dein Zuwendungsbescheid fest, höchstens 18 Monate ab Bescheiddatum. In dieser Zeit setzt du alles um und bezahlst alle Rechnungen. Eine Verlängerung gibt es nur in begründeten Fällen auf Antrag. Ändern sich Preise, Umfang oder Dienstleister, meldest du das unverzüglich der Bezirksregierung.
Auszahlung beantragen
Nach Abschluss stellst du online einen einzigen Auszahlungsantrag mit Projektmitteilung. Bei mehr als 10.000 Euro Zuschuss oder in Stichproben kommt ein Verwendungsnachweis dazu. Die geförderte Lösung nutzt du ab Inbetriebnahme drei Jahre für den beantragten Zweck.
Die Eingangsbestätigung geht an die E-Mail-Adresse, die du im Antrag beim gesetzlichen Vertreter einträgst. Schau auch im Spam-Ordner nach. Kommt keine, meldest du dich gleich bei deiner Bezirksregierung und fängst erst an, wenn das geklärt ist.
Ein KI-Vorhaben vorbereiten
So beschreibst du dein Vorhaben, damit es prüfbar wird.
In der Beschreibung der Maßnahme fragt der Musterantrag nach drei Dingen: der heutigen Ausgangslage, der einzuführenden Lösung und dem Ergebnis danach. Diese Fragen lohnen sich vor jedem Digitalisierungsprojekt, mit oder ohne Förderung.
Den heutigen Ablauf aufschreiben
Welcher Vorgang kostet jede Woche Zeit? Wer ist beteiligt, welche Programme, Listen und Zettel kommen vor, wo entstehen Fehler? Konkrete Schritte sagen mehr als der Satz „Wir wollen digitaler werden“.
Die Lösung abgrenzen
Was genau wird eingeführt und was davon leistet der externe Anbieter? Software, Einrichtung, Entwicklung und Schulung gehören als getrennte Positionen ins Angebot, damit sich jede Position zuordnen lässt.
Das Ergebnis festlegen
Wie läuft der Vorgang danach? Wer prüft die Ergebnisse, bevor sie weitergehen? Lege ein Prüfkriterium fest, an dem du später erkennst, ob die Lösung im Alltag funktioniert.
Daten und Qualität klären
Welche Daten verarbeitet die Lösung, wo liegen sie und wer darf darauf zugreifen? Bei KI kommt dazu: welches Modell, wie es angepasst wird und wie du die Qualität der Ergebnisse dauerhaft prüfst.
Eine zuständige Person benennen
Jemand im Betrieb kennt den Ablauf, nimmt die Lösung ab und bleibt Ansprechpartner. Die KI bereitet vor, ein Mensch prüft und gibt frei.
Den Zeitplan rückwärts planen
Richte das ELSTER-Unternehmenskonto früh ein, laut Förderstelle als Konto für eine Organisation, auch bei Einzelunternehmen. Plane den Antrag zum Monatsbeginn und die Umsetzung innerhalb des Bewilligungszeitraums aus dem Bescheid, höchstens 18 Monate.
Wenn du deine Notizen vor dem Gespräch mit einem Anbieter mit KI ordnen willst, hilft dieser Startauftrag. Lass Namen von Kunden und Mitarbeitenden weg und lies das Ergebnis selbst gegen.
Hier sind meine Notizen zu [Vorgang, etwa vom Aufmaß bis zum Angebot] in meinem Betrieb: [Notizen einfügen]. Ordne sie in drei Teile: heutiger Ablauf mit Beteiligten und Programmen, gewünschte Lösung, Ablauf danach mit Prüfpunkt. Verwende nur, was in meinen Notizen steht. Erfinde keine Zahlen, Programme, Kosten oder Vorteile. Schreib fehlende Angaben als offene Frage dazu. Das ist ein Entwurf für mich: Schick nichts ab und stell keinen Antrag.
Wobei Synclaro hilft
Wir klären das Vorhaben und setzen es um. Den Antrag stellst du selbst.
Synclaro sitzt in Neumarkt in der Oberpfalz und arbeitet mit Betrieben in ganz Bayern. Unser Schwerpunkt ist die Umsetzung von KI im Betrieb, nicht die Förderung.
Vorhaben klären
Im kostenlosen Strategiegespräch schaust du mit Marco Heer, welcher Ablauf sich zuerst lohnt und ob KI dafür passt. Daraus kannst du die Beschreibung von Ausgangslage, Lösung und Ergebnis ableiten. Das Gespräch ist kein Auftrag.
Umsetzen lassen
Wenn Synclaro die Lösung für dich entwickeln soll, klären wir vor dem Start Umfang, Zusammenarbeit, Zeitplan und Kosten. Willst du den Digitalbonus beantragen, sag uns das bei der Anfrage: Für den Antrag sollte das Angebot Software, Einrichtung, Entwicklung und Schulung getrennt ausweisen und Lizenzen auf höchstens 18 Monate aufschlüsseln. Den Auftrag erteilst du erst, wenn deine Eingangsbestätigung da ist.
Selbst bauen oder gemeinsam bauen
Was du selbst entwickelst, ist Eigenleistung und nicht förderfähig. Eine Schulung ohne eingeführte Lösung ebenfalls; das gilt auch für unsere Lernformate wie den KI-Kickstart für Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitenden. Bei einem gemeinsamen Projekt kommen nur Leistungen in Frage, die wir als externer Anbieter erbringen. Beratung und Schulung dürfen dabei höchstens die Hälfte der förderfähigen Ausgaben ausmachen. Ob etwas davon förderfähig ist, beurteilt die Bezirksregierung. Diese Wege passen, wenn du KI im Betrieb selbst weiterentwickeln willst.
Was wir nicht übernehmen
Wir sind keine Förderberatung. Wir prüfen nicht, ob dein Vorhaben förderfähig ist. Anträge stellen wir nicht, und wir nutzen kein ELSTER-Konto unserer Kunden. Beides ist Dritten laut Förderstelle ohnehin nicht erlaubt. Fragen zur Förderfähigkeit klärst du vor dem Antrag mit deiner Bezirksregierung. Ob gefördert wird, entscheidet allein sie.
Die Kundenbeispiele unten zeigen, was Betriebe mit persönlicher Begleitung von Marco aufgebaut haben. Sie zeigen Ergebnisse und sagen nichts darüber aus, ob ein Vorhaben gefördert wird oder gefördert wurde.
Aus der Praxis
Was Betriebe mit SYNCLARO aufgebaut haben.

Eine eigene App. Passend zum Betrieb.
Daniela Baisch · Holzbau Ott
Daniela Baisch hat mit Coaching von Marco eine eigene Anwendung neben ihrem bestehenden ERP aufgebaut. Die vorhandene Software blieb Teil des Betriebs.

Von der Anfrage bis zur Rechnung.
Andreas Stolarczyk · JS Fenster + Türen
Andreas Stolarczyk berichtet über den Aufbau eines durchgängigen Auftragsprozesses mit persönlicher Begleitung von Marco.
Persönliche Erfahrungen und dokumentierte Projektstände. Porträts teilweise KI-bearbeitet.
Medienbeiträge
Veröffentlicht und in Vorbereitung.
Der WELT-Beitrag ist erschienen. Die Beiträge in Forbes und Handelsblatt sind in Vorbereitung und werden erst nach Veröffentlichung verlinkt.
„KI im Unternehmen einführen“
Wie Synclaro den Einstieg begleitet, mit Marco Heer und Beispielen aus Kundenbetrieben.
30.09.2026Zum Artikel
Porträt über Marco Heer
Wie Gründer Marco Heer Unternehmer im Umgang mit KI ausbildet.
Erscheint in Kürze
KI für Geschäftsführer
Wie Geschäftsführer KI im Unternehmensalltag nutzbar machen.
Erscheint in Kürze
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Digitalbonus Bayern.
Gibt es den Digitalbonus Bayern 2026 noch?
Ja. Die Förderrichtlinie gilt bis 31. Dezember 2027 und wurde zuletzt mit Wirkung zum 1. November 2025 geändert. Eine neuere Änderung haben wir am 3. November 2026 nicht gefunden. Anträge werden in monatlichen Kontingenten angenommen. Ist ein Kontingent ausgeschöpft, kannst du im Folgemonat beantragen. Häufige Fragen auf digitalbonus.bayern
Wie hoch ist die Förderung beim Digitalbonus Bayern?
Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, im Standard höchstens 7.500 Euro, im Plus höchstens 30.000 Euro. Ein Rechenbeispiel ohne Zusage: Bei 10.000 Euro förderfähigen Ausgaben sind im Standard bis zu 5.000 Euro Zuschuss möglich, den Rest trägt dein Betrieb. Ist dein Betrieb zum Vorsteuerabzug berechtigt, zählen die Ausgaben ohne Umsatzsteuer. Unter 4.000 Euro förderfähigen Ausgaben gibt es keine Förderung.
Wer kann den Digitalbonus beantragen, auch Freiberufler?
Gewerbebetriebe im Sinne des § 2 Gewerbesteuergesetz mit weniger als 50 Mitarbeitenden in Vollzeitäquivalenten und höchstens 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme laut letztem Jahresabschluss. Teilzeit-, Zeitarbeits- und Saisonkräfte zählen anteilig mit, mitarbeitende Inhaber ebenfalls. Auszubildende und Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit zählen nicht mit. Freie Berufe sind ausgeschlossen, außer sie werden in einer gewerblichen Rechtsform ausgeübt und sind deshalb gewerbesteuerpflichtig. Ausgeschlossen sind unter anderem auch Unternehmen des Gesundheitswesens wie Kliniken, Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren und Pflegeeinrichtungen, die landwirtschaftliche Urproduktion, Vereine und nicht ausschließlich wirtschaftlich tätige Organisationen, Unternehmen mit 25 Prozent oder mehr öffentlicher Beteiligung sowie Unternehmen in einem Insolvenzverfahren.
Ab wann darf ich einen Dienstleister beauftragen?
Erst nach der Eingangsbestätigung deines Antrags per E-Mail, und dann auf eigenes Risiko. Schon ein mündlicher Auftrag kann als Beginn gelten. Laut Vollzugshinweisen darf nur eine Beratung zur Planung oder Strukturierung des Vorhabens, die zwingend vor dem Antrag nötig ist, vorher stattfinden. Umsetzung, Lizenzen und Wartungsverträge gehören nicht dazu. Im Zweifel fragst du vorher bei deiner Bezirksregierung nach.
Kann ein Dienstleister den Antrag für mich stellen?
Nein. Laut digitalbonus.bayern muss dein Unternehmen den Antrag selbst stellen. Dritte wie Dienstleister oder Fördermittelberater dürfen weder beantragen noch dein ELSTER-Zertifikat nutzen. Bescheide kommen digital in das ELSTER-Unternehmenskonto, mit dem du den Antrag gestellt hast.
Lässt sich der Digitalbonus mit anderen Förderungen kombinieren?
Für dieselbe Maßnahme darfst du keine weiteren öffentlichen Fördermittel von Land, Bund, EU oder anderen Fördergebern nutzen. Öffentliche Darlehen und Bürgschaften sind davon ausgenommen. Weil der Digitalbonus eine De-minimis-Beihilfe ist, dürfen alle De-minimis-Beihilfen deines Unternehmens samt verbundener Unternehmen in drei Jahren zusammen 300.000 Euro nicht übersteigen. Die De-minimis-Bescheinigung bewahrst du zehn Jahre auf.
Gibt es über den Digitalbonus eine KI-Förderung in Bayern für Schulungen?
Nicht für eine Schulung allein. Die Richtlinie schließt Beratung und Schulung ohne Einführung einer Lösung aus. In einem Umsetzungsprojekt dürfen Beratung und Schulung zur eingeführten Lösung höchstens die Hälfte der förderfähigen Ausgaben ausmachen. Für reine Lernformate, auch unsere, ist der Digitalbonus deshalb nicht der passende Weg.
Betriebe aus unserer Zusammenarbeit.
Eine Auswahl der Betriebe, mit denen wir arbeiten.







- Supper & HeinemannArchitekten








- SandaHeizungsbau







- ReiskopfConsulting






Welchen Ablauf willst du digitalisieren?
Beschreibe kurz dein Vorhaben und die Programme, die du heute nutzt. Nach deiner Anfrage stimmen wir ein kostenloses, 30-minütiges Strategiegespräch mit Marco ab. Über eine Förderung entscheidet die Bezirksregierung, nicht wir.
